Zitierungen von § 18 BinSchPersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 BinSchPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchPersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 78 BinSchPersV Erteilung des Befähigungszeugnisses für Schiffsführer und Schiffsführerinnen (vom 14.04.2023)
... Ausdruck der entsprechenden Eintragung des Zeugnisses im nationalen Befähigungsregister nach § 18 nachgewiesen. Der Ausdruck muss mit der Unterschrift und dem Stempel der ausstellenden ...
§ 85 BinSchPersV Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige (vom 14.04.2023)
... Ausdruck der entsprechenden Eintragung des Zeugnisses im nationalen Befähigungsregister nach § 18 . Der Ausdruck muss mit der Unterschrift und dem Stempel der ausstellenden Behörde ...
§ 91 BinSchPersV Aussetzung der Befähigungszeugnisse als Schiffsführer und Schiffsführerinnen (vom 30.09.2022)
... hinterlegt die Aussetzung der Gültigkeit unverzüglich in dem betroffenen Register nach § 18 . (4) Der Inhaber oder die Inhaberin eines Befähigungszeugnisses darf ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtrechts
V. v. 05.04.2023 BGBl. 2023 II Nr. 105
Artikel 3 1. RheinSchRuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... Rheinschifffahrt nach der Rheinschiffspersonalverordnung erteilt worden ist." 11. § 18 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden jeweils die Wörter „in ...


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