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Zitierungen von § 89 BinSchPersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 89 BinSchPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchPersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 38 BinSchPersV Behördliche Befähigungsprüfung zum Unionspatent (vom 14.04.2023)
... Prüfungsteil Reisedurchführung wird an einem Simulator abgenommen, der nach § 89 zugelassen ist. Auf Wunsch des Prüflings wird ihm ein Zeugnis über das ...
§ 40 BinSchPersV Behördliche Befähigungsprüfung zum Erwerb des Schifferzeugnisses (vom 14.04.2023)
... kann mit der zuständigen Behörde abstimmen, dass die Prüfung an einem nach § 89 zugelassenen Simulator abgenommen wird. (4) Abweichend von Absatz 1 besteht die ...
§ 41 BinSchPersV Erwerb der besonderen Berechtigung für Radar
... der Anlage 14 durchgeführt. Sie wird entweder an einem hierfür nach § 89 zugelassenen Simulator oder an Bord eines hierfür geeigneten Fahrzeuges abgenommen.  ...
Anlage 30 BinSchPersV (zu § 89 Absatz 1) Technische und funktionale Anforderungen an Fahrsimulatoren und Radarsimulatoren in der Binnenschifffahrt (vom 30.09.2022)
 
Zitat in folgenden Normen

BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 22.11.2023 BGBl. 2023 II Nr. 321
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.12.2023)
...  1101 Zulassung eines Fahrsimulators § 89 i. V. m. Anlage 30 BinSchPersV 5531 1102 Zulassung eines ... 5531 1102 Zulassung eines Radarsimulators § 89 i. V. m. Anlage 30 BinSchPersV 2777 112 Befreiung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
V. v. 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
Artikel 1 1. BinSchPersVuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... zugelassenen Ausbildungsprogramms oder Weiterbildungsprogramms". e) Die Angabe zu § 89 wird wie folgt gefasst: „§ 89 Voraussetzungen für die Zulassung und ... e) Die Angabe zu § 89 wird wie folgt gefasst: „ § 89 Voraussetzungen für die Zulassung und den Widerruf der Zulassung von Simulatoren". ... l) Die Angabe zu Anlage 30 wird wie folgt gefasst: „Anlage 30 (zu § 89 Absatz 1 )". m) Die Angabe zu Anlage 33 wird wie folgt gefasst: „Anlage ... hierüber eine Bescheinigung nach dem Muster in Anlage 3 auszustellen." 50. § 89 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden nach dem Wort ... Wort „Muster" eingefügt. 78. In Anlage 30 wird die Angabe „(zu § 89 )" durch die Wörter „(zu § 89 Absatz 1)" ersetzt. 79. Anlage ... 78. In Anlage 30 wird die Angabe „(zu § 89)" durch die Wörter „(zu § 89 Absatz 1 )" ersetzt. 79. Anlage 33 wird ...

Erste Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtrechts
V. v. 05.04.2023 BGBl. 2023 II Nr. 105
Artikel 4 1. RheinSchRuaÄndV Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung
...  1101 Zulassung eines Fahrsimulators § 89 i. V. m. Anlage 30 BinSchPersV 5531 1102 Zulassung eines ... 5531 1102 Zulassung eines Radarsimulators § 89 i. V. m. Anlage 30 BinSchPersV 2777 112 Befreiung ...

Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt
V. v. 26.11.2021 BGBl. I S. 4982, 5204, 2023 I Nr. 144
Artikel 2 BinSchPersVEV 2021 Änderungen anderer Rechtsvorschriften
...  1121 Zulassung eines Fahrsimulators § 89 i. V. m. Anlage 30 BinSchPersV 5531 1122 Zulassung ... 5531 1122 Zulassung eines Radarsimulators § 89 i. V. m. Anlage 30 BinSchPersV 2777 113 Befreiung ...