Schlussformel - Verordnung zur Neufassung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMEL (Bio-NachAnpV k.a.Abk.)

V. v. 02.12.2021 BGBl. I S. 5126 (Nr. 82); Geltung ab 08.12.2021
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Schlussformel



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