Abkommen im Sinne dieser Verordnung ist das Abkommen vom 28. Juni 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 2006 II S. 930, 931) in der Fassung des Protokolls vom 9. Dezember 2019 (BGBl. 2020 II S. 1178, 1179).
Diese Verordnung ist erstmals auf Besteuerungssachverhalte ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Dezember 2021.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Der Bundesminister der Finanzen
Christian Lindner