§ 7 - Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV)

V. v. 30.07.1993 BGBl. I S. 1433; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 28.04.2015 BGBl. I S. 670
Geltung ab 08.08.1993; FNA: 2129-8-5-1 Umweltschutz
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§ 7 Anforderungen an die Fachkunde


§ 7 wird in 4 Vorschriften zitiert

Die Fachkunde im Sinne des § 55 Abs. 2 Satz 1 und des § 58c Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfordert

1.
den Abschluß eines Studiums auf den Gebieten des Ingenieurwesens, der Chemie oder der Physik an einer Hochschule,

2.
die Teilnahme an einem oder mehreren von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannten Lehrgängen, in denen Kenntnisse entsprechend dem Anhang II zu dieser Verordnung vermittelt worden sind, die für die Aufgaben des Beauftragten erforderlich sind, und

3.
während einer zweijährigen praktischen Tätigkeit erworbene Kenntnisse über die Anlage, für die der Beauftragte bestellt werden soll, oder über Anlagen, die im Hinblick auf die Aufgaben des Beauftragten vergleichbar sind.

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Zitierungen von § 7 5. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 5. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 5. BImSchV Voraussetzung der Fachkunde in Einzelfällen
... mindestens vierjährigen praktischen Tätigkeit erworbene Kenntnisse im Sinne des § 7 Nr. 2 und 3, wobei jeweils mindestens zwei Jahre lang Aufgaben der in § 54 oder § 58b ... (2) Die zuständige Behörde kann die Ausbildung in anderen als den in § 7 Nr. 1 oder Absatz 1 Nr. 1 genannten Fachgebieten anerkennen, wenn die Ausbildung in diesem Fach im ...
§ 9 5. BImSchV Anforderungen an die Fortbildung
... teilnimmt. Zur Fortbildung ist auch die Teilnahme an Lehrgängen im Sinne des § 7 Nr. 2 erforderlich. (2) Fortbildungsmaßnahmen nach Absatz 1 erstrecken sich auf ...
§ 11 5. BImSchV Übergangsregelung
... Anforderungen der §§ 7 und 8 gelten nicht für Immissionsschutzbeauftragte, die in Übereinstimmung mit den ...
§ 12 5. BImSchV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung, § 7 Nr. 2 am ersten Tage des sechsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft; ...


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