Artikel 4 - Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften (1. BinSchUOuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 05.01.2022 BGBl. I S. 2 (Nr. 1); Geltung ab 18.01.2022
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Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. Januar 2022 BinSchStrEV § 1, § 39, § 40

Die Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 16. Dezember 2011 (BGBl. 2012 I S. 2, 1717), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung vom 26. November 2021 (BGBl. I S. 4982, 5204) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 1 werden nach dem Wort „geltenden" die Wörter „und anzuwendenden" eingefügt.

2.
§ 39 wird aufgehoben.

3.
§ 40 wird § 39.

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Zitierungen von Artikel 4 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 1. BinSchUOuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. BinSchUOuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Donauschifffahrtspolizeiverordnung
V. v. 08.09.2022 BGBl. I S. 1499
Artikel 1 1. BinSchStrEVuaÄndV Änderung der Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
... vom 16. Dezember 2011 (BGBl. 2012 I S. 2, 1717), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 5. Januar 2022 (BGBl. I S. 2 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5 Absatz 5 wird wie ...


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