§ 23 - Binnenschiffspersonal-Befähigungsprüfungsverordnung (BinSchPersBefähPrV)

V. v. 21.12.2021 BAnz AT 14.01.2022 V2
Geltung ab 15.01.2022; FNA: 9500-1-7 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt

§ 23 Veröffentlichung und Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 18. Januar 2022 in Kraft.



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