Abschnitt 6 - Binnenschiffspersonal-Befähigungsprüfungsverordnung für die Führungsebene (BinSchPersFührEBefähPrV)
Abschnitt 6 Schlussbestimmung
§ 23 Veröffentlichung und Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 18. Januar 2022 in Kraft.
Schlussformel
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Prof. Dr. Hans-Heinrich Witte
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