Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung (AtDeckVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund der §§ 12a, 13 Absatz 3 in Verbindung mit § 54 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 des Atomgesetzes, von denen § 12a zuletzt durch Artikel 1 Nummer 6 des Gesetzes vom 29. August 2008 (BGBl. I S. 1793; 2022 I S. 14), § 13 Absatz 3 Satz 2 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 15 des Gesetzes vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1351) und § 54 Absatz 1 Satz 1 zuletzt durch Artikel 3 Nummer 20 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:



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