Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung (AtDeckVÄndVBek k.a.Abk.)

B. v. 21.01.2022 BGBl. I S. 106 (Nr. 3); Geltung ab 02.01.2022
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 2. Januar 2022 AtDeckVÄndV Artikel 3

Nach Artikel 3 Satz 2 der Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung vom 20. Januar 2022 (BGBl. I S. 73) wird hiermit bekannt gemacht, dass infolge des Inkrafttretens am 1. Januar 2022 des Artikels 1 des Gesetzes zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften vom 29. August 2008 (BGBl. I S. 1793; 2022 I S. 14) die Verordnung nach ihrem Artikel 3 Satz 1 am 2. Januar 2022 in Kraft getreten ist.



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