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Zitierungen von § 8 GAPDZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 GAPDZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GAPDZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 GAPDZV Angaben nach § 33 Absatz 1 Satz 2 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
... §§ 3 bis 8 regeln horizontale Begriffsbestimmungen im Sinne des § 33 Absatz 1 Satz 1 des ...
§ 28 GAPDZV Anwendungsbestimmungen (vom 09.02.2024)
...  § 8 Nummer 7 ist im Hinblick auf die Bewilligung fristgerecht eingegangener Sammelanträge für das ... anzuwenden. (2) Für auf das Antragsjahr 2023 folgende Antragsjahre ist § 8 Nummer 7 ab dem Tag anzuwenden, der auf den Tag folgt, an dem die Europäische Kommission den ... Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gibt den Tag, ab dem § 8 Nummer 7 für auf das Antragsjahr 2023 folgende Antragsjahre anzuwenden ist, im Bundesgesetzblatt ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Bekanntmachung zu § 8 Nummer 7 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung
B. v. 06.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 36
 
Zitat in folgenden Normen

GAPInVeKoS-Verordnung
V. v. 19.12.2022 BAnz AT 19.12.2022 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1a V. v. 17.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 281
§ 10 GAPInVeKoSV Angaben zum aktiven Betriebsinhaber (vom 20.10.2023)
... Der Betriebsinhaber hat im Sammelantrag mindestens einen der in § 8 Nummer 1 bis 6 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung genannten Fälle anzugeben, nach dem er zum Zeitpunkt der Antragstellung aktiver ... Betriebsinhaber hat im Antrag des Weiteren anzugeben. 1. bei Angabe eines Falls nach § 8 Nummer 1 bis 3 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung den jeweiligen Träger der Unfallversicherung und seine Unternehmernummer, 2. bei ... der Unfallversicherung und seine Unternehmernummer, 2. bei Angabe eines Falls nach § 8 Nummer 4 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung denjenigen Staat, dessen in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des ... Fassung, genannten Rechtsvorschriften er unterliegt, 3. bei Angabe eines Falls nach § 8 Nummer 5 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung eine Erklärung, dass er aufgrund seines Antrags für das Jahr vor dem Jahr der ... auf Direktzahlungen von über 5.000 Euro hatte. In den Fällen nach § 8 Nummer 1 bis 5 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung ist dem Antrag ein geeigneter Nachweis über das Vorliegen des jeweiligen Falls ... Behörde nicht bereits vorliegt. Ein geeigneter Nachweis ist in den Fällen nach § 8 Nummer 1 bis 3 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung der jüngste Beleg über die Beitragszahlung oder, soweit dieser noch nicht vorliegt, ein ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung
V. v. 30.11.2022 BAnz AT 01.12.2022 V1
Artikel 1 1. GAPDZVÄndV
... die Wörter „gelten als" durch das Wort „sind" ersetzt. 4. In § 8 Nummer 4 wird die Angabe „Artikels 13 Absatz 2" durch die Angabe „Titels II" ...

Zweite Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung
V. v. 29.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 238
Artikel 1 2. GAPDZVÄndV
...  b) Die Angaben zu dem bisherigen § 28 werden die Angaben zu § 29. 2. § 8 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 wird das Wort „oder" ... 28 wird eingefügt: „§ 28 Anwendungsbestimmungen (1) § 8 Nummer 7 ist im Hinblick auf die Bewilligung fristgerecht eingegangener Sammelanträge für das ... 2023 anzuwenden. (2) Für auf das Antragsjahr 2023 folgende Antragsjahre ist § 8 Nummer 7 ab dem Tag anzuwenden, der auf den Tag folgt, an dem die Europäische Kommission den ... hat. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gibt den Tag, ab dem § 8 Nummer 7 für auf das Antragsjahr 2023 folgende Antragsjahre anzuwenden ist, im Bundesgesetzblatt ...