Zitierungen von § 18 GAPDZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 GAPDZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GAPDZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 6 GAPDZV (zu § 18 Absatz 1) Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen (vom 01.01.2025)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung
V. v. 16.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 417
Artikel 1 2. GAPKondVÄndV
... § 17 Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten § 18 Fruchtwechsel auf Ackerland Abschnitt 4 Landschaftselemente § 19 ... wird, findet Absatz 4 Satz 3, auch im Fall des Absatzes 5, keine Anwendung." 12. § 18 wird wie folgt gefasst: „§ 18 Fruchtwechsel auf Ackerland (1) ... 5, keine Anwendung." 12. § 18 wird wie folgt gefasst: „ § 18 Fruchtwechsel auf Ackerland (1) Der Begünstigte ist verpflichtet, auf jeder zum ... 34 wird § 28 und in Satz 2 wird die Angabe „§ 16" durch die Angabe „ § 18 " und die Angabe „§ 33" durch die Angabe „§ 27" ... 26. § 35 wird § 29 und in Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „ § 18 " durch die Angabe „§ 20" ersetzt. 27. Nach § 29 wird ...


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