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Abschnitt 4 - Versicherungs-und-Finanzanlagen-Kaufleute-Ausbildungsverordnung (VersFinKflAusbV)

V. v. 02.03.2022 BGBl. I S. 291 (Nr. 7)
Geltung ab 01.08.2022; FNA: 806-22-1-140 Berufliche Bildung

Abschnitt 4 Schlussvorschrift

§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 19 ändert mWv. 1. August 2022 KfmVersFinAusbV



Schlussformel



Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

In Vertretung Sven Giegold


Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen



Abschnitt A: wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 15.
Monat
16. bis 36.
Monat
1234
1 Prozesse in der Versiche-
rungswirtschaft einschätzen
und berücksichtigen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 1)
a) gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeu-
tung der Branche einschätzen sowie ihre Aufgaben
und Funktionen beschreiben
b) Auswirkungen von Entwicklungstrends auf die Ver-
sicherungswirtschaft, insbesondere im Hinblick auf
Digitalisierung und Nachhaltigkeit, beim Handeln im
eigenen Arbeitsbereich berücksichtigen
2  
c) Nutzen von definierten Prozessen und regelmäßiger
Prozessoptimierung beschreiben
d) Zusammenhang von Prozessqualität und Kundenzu-
friedenheit beim Handeln im eigenen Arbeitsbereich
berücksichtigen
e) Verbesserungspotenziale zu analogen und digitalen
Prozessen erkennen und Verbesserungen vorschla-
gen, Umsetzung von Prozessveränderungen im ei-
genen Arbeitsbereich begleiten
 2
2Arbeit in der digitalisierten
Versicherungswirtschaft ge-
stalten
(§ 4 Absatz 2 Nummer 2)
a) verschiedene Arbeitsmethoden, insbesondere Pro-
blemlösungs- und Kreativitätstechniken, bei der Be-
arbeitung von Aufgaben auswählen und anwenden
b) kollaborativ arbeiten und die eigene Arbeit unter Be-
achtung betrieblicher Arbeits- und Organisations-
prozesse systematisch planen, durchführen und
kontrollieren
c) Methoden der Projektarbeit unterscheiden und pro-
jektorientierte Arbeitsweisen anwenden
d) bei der Bearbeitung von Aufgaben unterschiedliche
Kommunikationskanäle auswählen und bedienen
sowie betriebsübliche Kommunikationsformen an-
wenden
e) mögliche physische und psychische Auswirkungen,
die insbesondere durch die Digitalisierung der Ar-
beitsprozesse entstehen, erkennen und Methoden
zum Umgang mit diesen Auswirkungen anwenden
f) Notwendigkeit von Veränderungen reflektieren und
an Veränderungen gestaltend mitwirken
 4
3Instrumente der kaufmänni-
schen Steuerung und Kon-
trolle nutzen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 3)
a) Auswirkungen von Geschäftsfällen auf das Unter-
nehmensergebnis darstellen
b) Zweck und Aufbau der betrieblichen Kosten- und
Leistungsrechnung darstellen
c) Informationen des externen Rechnungswesens für
Steuerungs- und Kontrollprozesse nutzen
d) betriebsübliche Kennzahlen bewerten und bei Ent-
scheidungen berücksichtigen
 4
  e) statistische Daten aufbereiten und auswerten,
Schlussfolgerungen ableiten
f) Aufgaben des Controllings als Informations- und
Steuerungsinstrument beschreiben
  
4Rechtliche und vertragliche
Rahmenbedingungen einhal-
ten
(§ 4 Absatz 2 Nummer 4)
a) rechtliche Vorschriften, insbesondere zu Verbrau-
cherschutz, Wettbewerbsrecht, Geldwäsche, Versi-
cherungsaufsicht sowie zu den Rechten und Pflich-
ten bei der Versicherungsvermittlung, darstellen und
anwenden
b) Kundinnen und Kunden über die verschiedenen
Wege des Zustandekommens von Verträgen, insbe-
sondere von Versicherungs- und Finanzverträgen
sowie von Verträgen zu ergänzenden Serviceleistun-
gen, informieren
c) Rechtsgrundlagen und betriebliche Regelungen bei
der Antrags- und Vertragsbearbeitung einhalten
12  
5 Kundinnen und Kunden
ganzheitlich beraten und be-
treuen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 5)
a) Kundendaten erheben und pflegen sowie Kontakte
und Anlässe als Möglichkeit zur Bedarfsanalyse er-
kennen und nutzen
b) analoge oder digitale Kommunikationsformen und
-wege kunden- und serviceorientiert auswählen und
anwenden
c) bei der Beratung der Kundinnen und Kunden die In-
formations-, Beratungs- und Dokumentationspflich-
ten einhalten
13  
d) Kundinnen und Kunden die Einflussfaktoren auf die
individuelle Gestaltung von Versicherungs- und Fi-
nanzlösungen unter Berücksichtigung unterschiedli-
cher Bedarfe erläutern, dabei Nachhaltigkeitsas-
pekte berücksichtigen
e) eigenes Verhalten in der Beratung und Betreuung als
Beitrag zur Kundenzufriedenheit und -bindung re-
flektieren, Schlussfolgerungen daraus ableiten
f) Kundenbeschwerden prüfen und bearbeiten
 8
6Wohnen und Wohneigentum
absichern
(§ 4 Absatz 2 Nummer 6)
a) Beratungsanlässe bei Privatkunden erkennen und
nutzen, insbesondere Gründung eines Hausstandes
und Veränderung einer Wohnsituation
b) individuelle Bedarfe der Kundinnen und Kunden
analysieren sowie Möglichkeiten der Risikopräven-
tion und -absicherung aufzeigen
c) Kundinnen und Kunden Lösungsmöglichkeiten zur
Bedarfsdeckung durch private Versicherungen auf-
zeigen
d) Angebote für kundengerechte Versicherungslösun-
gen erstellen, auch im Hinblick auf Rechtsstreitigkei-
ten und Ansprüche Dritter, sowie die weiteren
Schritte zur Vertragsschließung erläutern
e) Kundinnen und Kunden ergänzende Serviceleistun-
gen aufzeigen
f) versicherungsrelevante rechtliche Regelungen im
Zusammenhang mit Wohnen und Wohneigentum
einhalten
18  
7 Berufsausübung und Freizeit-
gestaltung absichern
(§ 4 Absatz 2 Nummer 7)
a) Beratungsanlässe bei Privatkunden erkennen und
nutzen, insbesondere in den Bereichen der Berufs-
ausübung und der Freizeitgestaltung
b) individuelle Bedarfe der Kundinnen und Kunden
analysieren sowie Möglichkeiten der Risikopräven-
tion und -absicherung aufzeigen und dabei insbe-
sondere Haftungsansprüche gegen die Kundinnen
und Kunden sowie die Möglichkeiten zur Durchset-
zung eigener rechtlicher Ansprüche einbeziehen
c) Kundinnen und Kunden Lösungsmöglichkeiten zur
Bedarfsdeckung durch private Versicherungen auf-
zeigen
d) Angebote für kundengerechte Versicherungslösun-
gen erstellen und die weiteren Schritte zur Vertrags-
schließung erläutern
e) Kundinnen und Kunden ergänzende Serviceleistun-
gen aufzeigen
f) versicherungsrelevante rechtliche Regelungen im
Zusammenhang mit Berufsausübung und Freizeitge-
staltung einhalten
10  
8Mobilität und Reisen absi-
chern
(§ 4 Absatz 2 Nummer 8)
a) Beratungsanlässe bei Privatkunden erkennen und
nutzen, insbesondere die motorisierte und nicht-mo-
torisierte Teilnahme am Straßenverkehr sowie das
Reisen
b) individuelle Bedarfe der Kundinnen und Kunden
analysieren sowie Möglichkeiten der Risikopräven-
tion und -absicherung aufzeigen
c) Kundinnen und Kunden Lösungsmöglichkeiten zur
Bedarfsdeckung durch private Versicherungen auf-
zeigen
d) Angebote für kundengerechte Versicherungslösun-
gen erstellen, auch im Hinblick auf Rechtsstreitigkei-
ten und Ansprüche Dritter, sowie die weiteren
Schritte zur Vertragsschließung erläutern
e) Kundinnen und Kunden ergänzende Serviceleistun-
gen aufzeigen
f) versicherungsrelevante rechtliche Regelungen im
Zusammenhang mit Mobilität und Reisen einhalten
10  
9Gesundheit fördern, Krank-
heit und Pflege absichern
(§ 4 Absatz 2 Nummer 9)
a) Beratungsanlässe bei Privatkunden zu Maßnahmen
der Gesunderhaltung sowie zu Krankheits- und Pfle-
gesituationen erkennen und nutzen
b) individuelle Bedarfe der Kundinnen und Kunden
analysieren, Möglichkeiten der Risikoprävention
und -absicherung sowie der Gesundheitsförderung
aufzeigen und dabei die Leistungen und Anspruchs-
voraussetzungen der staatlich geregelten Grundver-
sorgung einbeziehen und sonstige Versorgungen
beachten
c) Kundinnen und Kunden Lösungsmöglichkeiten zur
Bedarfsdeckung durch private Versicherungen auf-
zeigen, auch unter Berücksichtigung staatlicher so-
wie sonstiger Förderungen
 10
  d) Angebote für kundengerechte Versicherungslösun-
gen erstellen sowie die weiteren Schritte zur Ver-
tragsschließung erläutern
e) Kundinnen und Kunden ergänzende Serviceleistun-
gen aufzeigen
f) versicherungsrelevante rechtliche Regelungen im
Zusammenhang mit Gesundheitsförderung, Krank-
heits- und Pflegeabsicherung einhalten
  
10Für das Alter vorsorgen und
Vermögen bilden
(§ 4 Absatz 2 Nummer 10)
a) Beratungsanlässe bei Privatkunden erkennen und
nutzen, insbesondere in den Bereichen Altersvor-
sorge und Vermögensbildung für weitere Lebenssi-
tuationen
b) individuelle Bedarfe der Kundinnen und Kunden
analysieren sowie Möglichkeiten der Risikopräven-
tion und -absicherung aufzeigen und dabei die Leis-
tungen und Anspruchsvoraussetzungen der staatlich
geregelten Altersversorgung einbeziehen und sons-
tige Versorgungen beachten
c) Kundinnen und Kunden Lösungsmöglichkeiten für
die Altersvorsorge durch private Versicherungen,
auch unter Berücksichtigung staatlicher sowie sons-
tiger Förderungen aufzeigen und dabei die Option
der betrieblichen Altersversorgung als Ergänzung
einbeziehen
d) Kundinnen und Kunden Lösungsmöglichkeiten für
die Vermögensbildung aufzeigen
e) Chancen und Risiken von Finanzanlageformen, ins-
besondere von offenen Investmentvermögen, zur Al-
tersvorsorge und Vermögensbildung kundenorien-
tiert beurteilen und darstellen
f) Angebote für kundengerechte Lösungen zur Alters-
vorsorge und Vermögensbildung unter Berücksichti-
gung von Versicherungen und Finanzanlageformen,
insbesondere von offenen Investmentvermögen, er-
stellen sowie die weiteren Schritte zur Vertrags-
schließung erläutern
g) Kundinnen und Kunden ergänzende Serviceleistun-
gen aufzeigen
h) versicherungsrelevante rechtliche Regelungen im
Zusammenhang mit Altersvorsorge und Vermögens-
bildung einhalten
 20
11Einkommen absichern und
Hinterbliebene versorgen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 11)
a) Beratungsanlässe bei Privatkunden erkennen und
nutzen, insbesondere zur Absicherung von Einkom-
mensverlusten und zum Schutz vor finanziellen Be-
lastungen bei lang anhaltender Erkrankung sowie
nach einem Unfall oder Todesfall
b) individuelle Bedarfe der Kundinnen und Kunden
analysieren sowie Möglichkeiten der Risikopräven-
tion und -absicherung aufzeigen und dabei die Leis-
tungen und Anspruchsvoraussetzungen der staatlich
geregelten Grundversorgung einbeziehen und sons-
tige Versorgungen beachten
  
  c) Kundinnen und Kunden Lösungsmöglichkeiten zur
Bedarfsdeckung durch private Versicherungen auf-
zeigen, unter Berücksichtigung staatlicher sowie
sonstiger Förderungen
d) Chancen und Risiken von Versicherungen kunden-
orientiert beurteilen und darstellen, insbesondere
solcher Versicherungen, die als Anlageform offene
Investmentvermögen nutzen
e) Angebote für kundengerechte Versicherungslösun-
gen erstellen sowie die weiteren Schritte zur Ver-
tragsschließung erläutern
f) Kundinnen und Kunden ergänzende Serviceleistun-
gen aufzeigen
g) versicherungsrelevante rechtliche Regelungen im
Zusammenhang mit Einkommenssicherung und Hin-
terbliebenenversorgung einhalten
 12
12Versicherungsfälle regulieren
(§ 4 Absatz 2 Nummer 12)
a) Kundinnen und Kunden bei der Aufnahme von Ver-
sicherungsfällen unterstützen
b) Kundinnen und Kunden über den Bearbeitungsweg
und die Serviceleistungen informieren
c) Möglichkeiten zur Schadenminderung prüfen sowie
Kundinnen und Kunden über Maßnahmen beraten
d) Rechtsgrundlagen und betriebliche Regelungen bei
der Aufnahme von Versicherungsfällen und bei de-
ren Regulierung anwenden
e) die formelle und materielle Deckung bei der Regulie-
rungsaufnahme prüfen und über die Leistungen dem
Grunde und dem Umfang nach informieren
 5


Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in fünf Wahlqualifikationen von jeweils sechs Monaten

Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 15.
Monat
16. bis 36.
Monat
1234
1Versicherungsfälle managen
(§ 4 Absatz 3 Nummer 1)
a) komplexe Versicherungsfälle identifizieren, Kundin-
nen und Kunden beim weiteren Regulierungsprozess
betreuen sowie Serviceleistungen organisieren
b) Sachverhalte beurteilen, Leistungen dem Umfang
nach abschätzen und Schadenreserven bedarfsge-
recht bilden
c) Kostenbeteiligung Dritter und des Versicherungs-
nehmers aufgrund rechtlicher Vorschriften prüfen
und einfordern, Kundinnen und Kunden sowie Ver-
triebspartnerinnen und -partnern die Regulierungs-
entscheidung begründen
d) Analysen zu Schadenentwicklungen durchführen
und Maßnahmen vorschlagen
e) Prozesse im Management von Versicherungsfällen
analysieren, Maßnahmen zur Prozessoptimierung
vorschlagen sowie an der Umsetzung der Maßnah-
men mitwirken
 26
2 Risikomanagement durchfüh-
ren
(§ 4 Absatz 3 Nummer 2)
a) komplexe Anfragen und Anträge zu Risiken analysie-
ren, Risiken einschätzen sowie zusätzliche Informa-
tionen einholen und bewerten
b) Konditionen der Risikoabsicherung zu Anfragen und
Anträgen unter Berücksichtigung betrieblicher Rege-
lungen und der Auswirkungen auf die Versicherten-
gemeinschaft festlegen
c) über Anträge entscheiden und mögliche Alternativen
anbieten
d) Kundinnen und Kunden sowie weiteren Beteiligten
die Entscheidung begründen
e) Risiken im weiteren Vertragsverlauf kontrollieren und
bei Bedarf Vertragsoptimierungen vornehmen
f) Prozesse des Risikomanagements analysieren,
Maßnahmen zur Prozessoptimierung vorschlagen
sowie an der Umsetzung der Maßnahmen mitwirken
 26
3Risiken für Nicht-Privatkun-
den absichern
(§ 4 Absatz 3 Nummer 3)
a) individuelle Bedarfe von Nicht-Privatkunden, insbe-
sondere von Gewerbekunden, Industriekunden,
Landwirten oder freiberuflich Tätigen, analysieren
sowie Möglichkeiten der Risikoprävention und -absi-
cherung aufzeigen
b) Nicht-Privatkunden Lösungsansätze durch Versi-
cherungen und Vorsorgekonzepte aufzeigen
c) Angebote für kundengerechte Versicherungslösun-
gen erstellen sowie die weiteren Schritte zur Ver-
tragsschließung erläutern
d) Nicht-Privatkunden ergänzende Serviceleistungen
aufzeigen
e) versicherungsrelevante rechtliche Regelungen im
Zusammenhang mit der Absicherung von Risiken
einhalten
f) Prozesse bei der Absicherung von Risiken analysie-
ren, Maßnahmen zur Prozessoptimierung vorschla-
gen sowie an der Umsetzung der Maßnahmen mit-
wirken
 26
4Im Vertrieb betriebswirt-
schaftlich arbeiten
(§ 4 Absatz 3 Nummer 4)
a) Erfolgsfaktoren für das Arbeiten in einer Vertriebs-
einheit oder in der Vertriebsunterstützung beschrei-
ben
b) Kennzahlen für das Arbeiten in einer Vertriebseinheit
oder in der Vertriebsunterstützung ermitteln und be-
urteilen
c) strategische Marketingmaßnahmen für eine Ver-
triebseinheit oder für die Vertriebsunterstützung ent-
wickeln, durchführen und bewerten
d) Maßnahmen zur Kundengewinnung und zum Aus-
bau bestehender Kundenbeziehungen planen,
durchführen und bewerten
e) Optimierungsmaßnahmen für Kundenbestände pla-
nen, durchführen und bewerten
f) Prozesse des betriebswirtschaftlichen Arbeitens in
einer Vertriebseinheit oder in der Vertriebsunterstüt-
zung analysieren, Maßnahmen zur Prozessoptimie-
rung vorschlagen sowie an der Umsetzung der Maß-
nahmen mitwirken
 26
5 Digitalisierungsprozesse in
der Versicherungswirtschaft
initiieren und begleiten
(§ 4 Absatz 3 Nummer 5)
a) Bedarfe für Digitalisierungsvorhaben erkennen und
Vorhaben initiieren
b) Ist-Prozesse unter Berücksichtigung der IT-System-
architektur analysieren und dokumentieren
c) Soll-Prozesse modellieren und gemäß des IT-Anfor-
derungsmanagements dokumentieren
d) Arbeitspakete in Abstimmung mit anderen Beteilig-
ten strukturieren
e) fachliche Testfälle entwickeln, Tests durchführen,
Ergebnisse dokumentieren und rückkoppeln sowie
Folgerungen ableiten
f) die Implementierung begleiten und die Freigabe zur
produktiven Nutzung erteilen
g) Prozesse eines Digitalisierungsvorhabens, auch un-
ter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte, ana-
lysieren, Maßnahmen zur Prozessoptimierung vor-
schlagen sowie an der Umsetzung der Maßnahmen
mitwirken
 26


Abschnitt C: wahlqualifikationsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
BerufsbildpositionenFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Zuordnung
1234
1Organisation des Ausbil-
dungsbetriebes, Berufsbil-
dung sowie Arbeits- und Ta-
rifrecht
(§ 4 Absatz 4 Nummer 1)
a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge-
schäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
b) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag
sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsver-
hältnisses erläutern und Aufgaben der im System
der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
c) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Aus-
bildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungs-
plans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
d) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-,
sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vor-
schriften erläutern
e) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be-
triebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtli-
chen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
f) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner
Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Ge-
werkschaften erläutern
g) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
h) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
i) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der be-
ruflichen Weiterentwicklung erläutern
2Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit
(§ 4 Absatz 4 Nummer 2)
a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Ar-
beitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften ken-
nen und diese Vorschriften anwenden
b) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Ar-
beitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beur-
teilen
  c) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläu-
tern
d) technische und organisatorische Maßnahmen zur
Vermeidung von Gefährdungen sowie von psy-
chischen und physischen Belastungen für sich und
andere, auch präventiv, ergreifen
e) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwen-
den
f) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste
Maßnahmen bei Unfällen einleiten
g) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden
Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei
Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur
Brandbekämpfung ergreifen
während
der gesamten
Ausbildung
3Umweltschutz und Nachhal-
tigkeit
(§ 4 Absatz 4 Nummer 3)
a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be-
lastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen
Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterent-
wicklung beitragen
b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte,
Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie
unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und so-
zialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
c) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des
Umweltschutzes einhalten
d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer
umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsor-
gung zuführen
e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen
Arbeitsbereich entwickeln
f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne
einer ökonomischen, ökologischen und sozial nach-
haltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adres-
satengerecht kommunizieren
4 Digitalisierte Arbeitswelt
(§ 4 Absatz 4 Nummer 4)
a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit
Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften
zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
b) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und
informationstechnischen Systemen einschätzen und
bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
c) ressourcenschonend, adressatengerecht und effi-
zient kommunizieren sowie Kommunikationsergeb-
nisse dokumentieren
d) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen
und zu ihrer Lösung beitragen
e) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und
aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informatio-
nen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des
selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lern-
medien nutzen und Erfordernisse des lebensbeglei-
tenden Lernens erkennen und ableiten
  g) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich
der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsberei-
che, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen,
bearbeiten und gestalten
h) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung ge-
sellschaftlicher Vielfalt praktizieren