Artikel 2 - Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den Hotel- und Gastronomieberufen (HoGasAusbNOV k.a.Abk.)

V. v. 09.03.2022 BGBl. I S. 314 (Nr. 8); Geltung ab 01.08.2022

Artikel 2 Verordnung über die Berufsausbildungen zur Fachkraft für Gastronomie, zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie


Artikel 2 ändert mWv. 1. August 2022 GastroAusbV

(gesamter Text siehe Gastronomieberufeausbildungsverordnung - GastroAusbV)



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