Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2022 aufgehoben

Verordnung zur Verlängerung des Zeitraums für das vereinfachte Verfahren für den Zugang zu den Grundsicherungssystemen und für den Mehrbedarf für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Menschen mit Behinderungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie (VZVV)

Artikel 1 V. v. 10.03.2022 BGBl. I S. 426, 427 (Nr. 9)
Geltung ab 18.03.2022; FNA: 860-2-20 Sozialgesetzbuch
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§ 1 Verlängerung des Zeitraums für das vereinfachte Verfahren für den Zugang zu den Grundsicherungssystemen und für den Mehrbedarf für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Menschen mit Behinderungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
§ 2 Außerkrafttreten

§ 1 Verlängerung des Zeitraums für das vereinfachte Verfahren für den Zugang zu den Grundsicherungssystemen und für den Mehrbedarf für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Menschen mit Behinderungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie




(2) Die in § 142 Absatz 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und in § 88b Absatz 1 Satz 1 des Bundesversorgungsgesetzes genannten Zeiträume werden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

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§ 2 Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 1. Januar 2023 VZVV

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.



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