Artikel 4c - Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen (KUGSoWGG k.a.Abk.)

Artikel 4c Änderung des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze


Artikel 4c ändert mWv. 26. März 2022 7. SGBIVuaÄndG Artikel 28

In Artikel 28 Absatz 13 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 12. Juni 2020 (BGBl. I S. 1248), das durch Artikel 2e des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2970), durch Artikel 12c des Gesetzes vom 11. Februar 2021 (BGBl. I S. 154) und durch Artikel 2a des Gesetzes vom 14. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2112, 2878) geändert worden ist, wird die Angabe „1. Juli 2022" durch die Angabe „1. Januar 2023" ersetzt.



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