Artikel 3 - Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Änderung der Hygienepauschaleverordnung (KrhWwSVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 28.03.2022 BAnz AT 29.03.2022 V1; Geltung ab 20.03.2022, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 mit Wirkung vom 20. März 2022 in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 7 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. März 2022.



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