Berichtigung des Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften (NotBRMoGBer k.a.Abk.)

B. v. 30.03.2022 BGBl. I S. 666 (Nr. 13); Geltung ab 01.08.2021
Berichtigung
Schlussformel

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Berichtigung ändert mWv. 1. August 2021 NotBRMoG Artikel 14, Artikel 24, ZPO § 797, WDO § 81, § 90

Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In Artikel 14 ist in § 797 Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 das Wort „vollsteckbare" durch das Wort „vollstreckbare" zu ersetzen.

2.
In Artikel 24 Absatz 2 ist nach der Angabe „§ 110" die Angabe „Satz 1" einzufügen.

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Bundesministerium der Justiz

Im Auftrag Rainer Kaul



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