Artikel 1 - Vierte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung (4. CoronaEinreiseVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 27.04.2022 BAnz AT 27.04.2022 V1; Geltung ab 28.04.2022
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. April 2022 CoronaEinreiseV § 2, § 5, § 9, § 12, § 14

Die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 28. September 2021 (BAnz AT 29.09.2021 V1), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. März 2022 (BGBl. I S. 466) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 12 wie folgt gefasst:

§ 12 (weggefallen)".

2.
In § 2 Satz 1 Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb, § 5 Absatz 2 erster Halbsatz und § 9 Absatz 2 Satz 1 zweiter Halbsatz wird jeweils die Angabe „PoC-NAAT" durch die Angabe „PoC-NAT" ersetzt.

3.
§ 12 wird aufgehoben.

4.
In § 14 wird die Angabe „28. April" durch die Angabe „31. Mai" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 4. CoronaEinreiseVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. CoronaEinreiseVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
V. v. 25.05.2022 BAnz AT 30.05.2022 V2, BAnz AT 10.06.2022 V1
Artikel 1 5. CoronaEinreiseVÄndV (vom 31.05.2022)
... Coronavirus-Einreiseverordnung vom 28. September 2021 (BAnz AT 29.09.2021 V1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. April 2022 (BAnz AT 27.04.2022 V1 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt ...


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