Zitierungen von § 7 BMeldDigiV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 BMeldDigiV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMeldDigiV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BMeldDigiV Identifikation der betroffenen Person
... Zum Zweck der Durchführung der angebotenen Dienste nach den §§ 5 bis 10 ist die betroffene Person anhand eines elektronischen Identifizierungsmittels auf dem ... zusammen mit den Datenabrufen oder den übermittelten Daten nach den §§ 5 bis 10 an die Meldebehörde zusätzlich folgende Daten:  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 21.07.2022 BGBl. I S. 1182
Artikel 6 TerrOIBGEG Änderung der Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung
... vom 20. April 2022 (BGBl. I S. 683) wird wie folgt geändert: 1. § 7 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 17 werden die Wörter „und die ...

Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104; 2025 I Nr. 98
Artikel 3 StARModG Folgeänderungen
... gespeicherten Daten" und wird die Angabe „2401," gestrichen. (7) § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 23 der Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung vom 20. April 2022 (BGBl. I S. 683), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 23. Juni 2023 ...

Verordnung zur Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung und der Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung
V. v. 09.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 238
Artikel 2 BMeldDÜVuaÄndV Änderung der Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung
... 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 104) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 7 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 8 Buchstabe g wird folgender Buchstabe h ...

Verordnung zur Bereinigung der Namensschreibweise im Meldewesen sowie weiterer Änderungen
V. v. 22.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 23
Artikel 4 NamSchrBV Änderung der Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung
... die Angabe „1601 bis 1602," durch die Angabe „1601a," ersetzt. 3. § 7 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „0101 bis ...


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