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Artikel 8 - Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (GüZustAnpG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2023 VBVG § 9, Anlage

Das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882, 925) wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 9 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:

„Bei sonstigen Änderungen von Umständen, die sich auf die Vergütung auswirken und die vor Ablauf eines vollen Monats eintreten, ist die Vergütung zeitanteilig nach Tagen zu berechnen; § 187 Absatz 1, § 188 Absatz 1 und § 191 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten entsprechend."

2.
In der Anlage wird die Vergütungstabelle C wie folgt geändert:

a)
In Nummer C2.1 werden in der Spalte „Gewöhnlicher Aufenthaltsort" die Wörter „andere Wohnform" durch die Wörter „stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform" ersetzt.

b)
In Nummer C2.1.1 wird in der Spalte „monatliche Pauschale" die Angabe „339,00" durch die Angabe „208,00" ersetzt.

c)
In Nummer C2.1.2 wird in der Spalte „monatliche Pauschale" die Angabe „486,00" durch die Angabe „257,00" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 GüZustAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GüZustAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 23 GüZustAnpG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... in Kraft. (2) Artikel 4 Nummer 1, 3 bis 9, Artikel 5 Nummer 2 bis 6 und die Artikel 7, 8 sowie 12 bis 14 treten am 1. Januar 2023 in Kraft. (3) Artikel 4 Nummer 2, Artikel 5 ...