Artikel 2 - Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (MiLoAnpG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2022 MiLoDokV § 1

§ 1 Absatz 1 der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung vom 29. Juli 2015 (BAnz AT 31.07.2015 V1) wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 wird die Angabe „2.958 Euro" durch die Angabe „4.176 Euro" ersetzt.

2.
In Satz 3 wird die Angabe „2.000 Euro" durch die Angabe „2.784 Euro" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 MiLoAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MiLoAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts
G. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 172
Artikel 6 KraftfEntSG Änderung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung
... Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung vom 29. Juli 2015 (BAnz AT 31.07.2015 V1), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2022 (BGBl. I S. 969 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 Satz 1 werden ...


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