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Artikel 3 - Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (MiLoAnpG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Berufsbildungsgesetzes


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2022 BBiG § 17, § 18

Das Berufsbildungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das durch Artikel 16 des Gesetzes vom 28. März 2021 (BGBl. I S. 591) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 17 Absatz 5 wird folgender Satz angefügt:

„Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 2 bis 7, sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die nach § 7a Absatz 2 Satz 1 verlängerte Dauer der Teilzeitberufsausbildung kein weiterer Anstieg der Vergütung erfolgen muss."

2.
In § 18 Absatz 3 Satz 2 werden nach dem Wort „Vergütungshöhe" die Wörter „unter Berücksichtigung des § 17 Absatz 5 Satz 3" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 MiLoAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MiLoAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 14 MiLoAnpG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Oktober 2022 in Kraft. (2) Die Artikel 1, 3 und 5 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Die Dritte ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts und zur Übertragung von Aufgaben an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1174
Artikel 2 RL2019/1152-UG Änderung des Berufsbildungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2022 (BGBl. I S. 969 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 11 Absatz 1 Satz 2 ...