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Artikel 2 - Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (MiLoAnpG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung


Artikel 2 ändert mWv. 1. Oktober 2022 MiLoDokV § 1

§ 1 Absatz 1 der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung vom 29. Juli 2015 (BAnz AT 31.07.2015 V1) wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 wird die Angabe „2.958 Euro" durch die Angabe „4.176 Euro" ersetzt.

2.
In Satz 3 wird die Angabe „2.000 Euro" durch die Angabe „2.784 Euro" ersetzt.