Artikel 11 - Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (MiLoAnpG k.a.Abk.)

Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte


Artikel 11 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2022 ALG § 3, § 27a, § 27b, § 85

Das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), das zuletzt durch Artikel 20c des Gesetzes vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4906) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „4.800 Euro" durch die Wörter „das Zwölffache der Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Absatz 1a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.

2.
In § 27a Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter „450 Euro monatlich" durch die Wörter „monatlich den Betrag der Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Absatz 1a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.

3.
In § 27b Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter „450 Euro monatlich" durch die Wörter „monatlich den Betrag der Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Absatz 1a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.

4.
Dem § 85 Absatz 9 werden die folgenden Sätze angefügt:

„Personen, die am 30. September 2022 nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 in der bis zum 30. September 2022 geltenden Fassung von der Versicherungspflicht befreit waren, bleiben von der Versicherungspflicht befreit, solange das für die Befreiung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 maßgebende Einkommen regelmäßig jährlich 4.800 Euro überschreitet. Sie können bis zum 31. März 2023 erklären, dass die Befreiung von der Versicherungspflicht zum 30. September 2022 enden soll."

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Zitierungen von Artikel 11 Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 MiLoAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MiLoAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand
G. v. 28.06.2022 BGBl. I S. 975
Artikel 2 RentAnpG 2022 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 28. Juni 2022 (BGBl. I S. 969 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...


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