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Artikel 1 - Zwölfte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung (12. FerReiseVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Ferienreiseverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2022 FerReiseV § 1, § 4

Die Ferienreiseverordnung vom 13. Mai 1985 (BGBl. I S. 774), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 wird die Tabelle wie folgt geändert:

aa)
In der laufenden Nummer 4 wird die Spalte „Streckenbeschreibung" wie folgt gefasst:

„von Bad Homburger Kreuz bis Anschlussstelle Homberg (Ohm), von Darmstädter Kreuz bis Anschlussstelle Karlsruhe-Süd und von der Anschlussstelle Offenburg bis Autobahndreieck Neuenburg".

bb)
In der laufenden Nummer 6 wird die Spalte „Streckenbeschreibung" wie folgt gefasst:

„von Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis Autobahndreieck Bordesholm, von Anschlussstelle Soltau-Süd bis Anschlussstelle Göttingen-Nord, von Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck über Autobahnkreuz Biebelried, Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu bis zum Autobahnende Bundesgrenze Füssen".

cc)
In der laufenden Nummer 9 wird die Spalte „Streckenbeschreibung" wie folgt gefasst:

„Berliner Ring, von Autobahndreieck Kreuz Oranienburg über Autobahndreieck Pankow bis Autobahndreieck Barnim sowie von Autobahndreieck Werder bis Anschlussstelle Berlin-Spandau".

dd)
Die laufende Nummer 16 wird aufgehoben.

ee)
Die laufenden Nummern 17 bis 19 werden die laufenden Nummern 16 bis 18.

b)
In Absatz 3 wird in der Tabelle bei der laufenden Nummer 2 die Spalte „Streckenbeschreibung" wie folgt gefasst:

„ab Landesgrenze Berlin bis zur B 104 in Neubrandenburg."

2.
§ 4 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Erstrecken sich die Auswirkungen der Ausnahme über ein Land hinaus und ist eine einheitliche Entscheidung notwendig, so ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr zuständig."



 

Zitierungen von Artikel 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 12. FerReiseVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 12. FerReiseVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
V. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 173
Artikel 1 13. FerReiseVÄndV
... § 1 Absatz 2 der Ferienreiseverordnung vom 13. Mai 1985 (BGBl. I S. 774), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. Juni 2022 (BGBl. I S. 1011 ) geändert worden ist, wird die Tabelle wie folgt geändert: 1. Nach der ...