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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.05.2017 aufgehoben
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II. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Deutschen Patent- und Markenamts in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften (DPMAWidAnO k.a.Abk.)

A. v. 16.07.2002 BGBl. I S. 2670; aufgehoben durch § 4 A. v. 31.05.2017 BGBl. I S. 1471
Geltung ab 01.08.2002; FNA: 2030-14-124 Beamte
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II.



Nach § 174 Abs. 3 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) übertrage ich dem Bundesamt für Finanzen die Vertretung des Bundesministeriums der Justiz in Verwaltungsstreitfällen, soweit das Bundesamt für Finanzen nach dieser Anordnung zur Entscheidung über den Widerspruch befugt war.