Artikel 6 - Verordnung zur Neuregelung tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften und zur Anpassung von Rechtsverordnungen an das Tierarzneimittelrecht (HomTAMRegVEV k.a.Abk.)

V. v. 06.07.2022 BGBl. I S. 1102 (Nr. 25); Geltung ab 19.07.2022

Artikel 6 Änderung der Verordnung zur Änderung der Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts


Artikel 6 ändert mWv. 19. Juli 2022 PEhrlInstZustV § 1

In § 1 Nummer 2 der Verordnung zur Änderung der Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts vom 25. September 1996 (BGBl. I S. 1487) werden das Komma und die Wörter „Seren oder Testseren" durch die Wörter „oder Seren" ersetzt.



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