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Artikel 7 - Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften (VirHVEG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung der Unternehmensregisterverordnung


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2022 URV § 3

In § 3 der Unternehmensregisterverordnung vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 217), die zuletzt durch Artikel 54 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, wird in dem zweiten Absatz 3 vor den Wörtern „Der Nutzer bestimmt" die Absatzbezeichnung „(3)" durch die Absatzbezeichnung „(4)" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 VirHVEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VirHVEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 14 VirHVEG Inkrafttreten
... Die Artikel 7 bis 9 treten am 1. August 2022 in Kraft. (2) Artikel 11 Nummer 1 und Artikel 13 treten ...