Artikel 8 - Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften (VirHVEG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Pfandbriefgesetzes


Artikel 8 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. August 2022 PfandBG § 31

§ 31 Absatz 2b Satz 5 des Pfandbriefgesetzes vom 22. Mai 2005 (BGBl. I S. 1373), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 3338) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 VirHVEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VirHVEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 14 VirHVEG Inkrafttreten
... Die Artikel 7 bis 9 treten am 1. August 2022 in Kraft. (2) Artikel 11 Nummer 1 und Artikel 13 treten ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 9 KrZwMGEG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... Pfandbriefgesetz vom 22. Mai 2005 (BGBl. I S. 1373), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1166 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt ...


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