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Artikel 4 - Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung (EnWRKAnpG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. Juli 2022 StromGVV § 3, § 20

Die Stromgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4946) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 Absatz 1 werden die Wörter „die §§ 4 bis 8, 10 bis 19 und 22" durch die Wörter „§ 2 Absatz 3 Satz 4, die §§ 4, 5 Absatz 1, die §§ 5a bis 8, 10 bis 19 und 22" und die Wörter „§ 38 Absatz 2 Satz 1" durch die Wörter „§ 38 Absatz 4 Satz 1" ersetzt.

2.
In § 20 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „Satz 2" durch die Angabe „Satz 4" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 EnWRKAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWRKAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 7 EEGAusbGuEnFG Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung
... c der Stromgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214 ) geändert worden ist, werden die Wörter „nach § 60 Absatz 1 des ...