interne Verweise§ 20 EnFG Nachträgliche Korrekturen (vom 23.12.2025) ... Abrechnung für jeden Energieträger Ausgleichszahlungen zu leisten. § 19 Absatz 3 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden. (2) Ergeben sich durch die Verbrauchsabrechnungen der ... den Netznutzern Abweichungen gegenüber den Strommengen, die einer Endabrechnung nach § 19 zugrunde liegen, sind diese Änderungen bei der jeweils nächsten Abrechnung zu ...
§ 55 EnFG Testierung ... nach § 50 Nummer 2 und die Endabrechnung unter den Übertragungsnetzbetreibern nach § 19 Absatz 1 Nummer 1 müssen durch einen Prüfer geprüft werden. Im Übrigen können die ... Im Übrigen können die Netzbetreiber verlangen, dass die Endabrechnungen nach § 19 sowie die hierzu erforderlichen Mitteilungen nach den §§ 49 bis 52 bei Vorlage durch ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 18.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 347
Artikel 25 EnWRÄndG Änderung des Energiefinanzierungsgesetzes ... 3 Nummer 10" durch die Angabe „§ 3 Nummer 16" ersetzt. 11. § 19 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nummer 3 wird durch die folgende Nummer 3 ... jeweils nächsten Abrechnung für jeden Energieträger Ausgleichszahlungen zu leisten. § 19 Absatz 3 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden." 13. In § 21 Absatz 6 wird die Angabe ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
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