Tools:
Update via:
Zitierungen von § 36 EnFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 EnFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 EnFG Erhebung von Umlagen (vom 23.12.2025)
... (2) Abweichend von Absatz 1 sind zur Erhebung der nach den §§ 30 bis 36 begrenzten Umlagen auf die Netzentnahme ausschließlich die Übertragungsnetzbetreiber ... berechtigt 1. für die Strommengen, die von einer nach den §§ 30 bis 36 begrenzten Abnahmestelle an eine nicht nach den §§ 30 bis 36 begrenzte Abnahmestelle ... den §§ 30 bis 36 begrenzten Abnahmestelle an eine nicht nach den §§ 30 bis 36 begrenzte Abnahmestelle weitergeleitet werden, oder 2. für die Strommengen an ... die für das betreffende Kalenderjahr ein Antrag auf Begrenzung nach den §§ 30 bis 36 gestellt worden ist. Die Erhebung der Umlagen erfolgt in den Fällen der ... in den Fällen der Sätze 1 und 2 Nummer 1 gegenüber dem nach den §§ 30 bis 36 begünstigten Unternehmen und im Fall von Satz 2 Nummer 2 gegenüber dem antragstellenden ...
§ 29 EnFG Antrag (vom 23.12.2025)
... von stromkostenintensiven Unternehmen selbst verbraucht wird, 2. nach Maßgabe des § 36 für den Strom, der von Unternehmen bei der elektrochemischen Herstellung von Wasserstoff ...
§ 40 EnFG Antragstellung und Entscheidungswirkung (vom 23.12.2025)
... gestellt werden: 1. Anträge nach § 33 Satz 1, 2. Anträge nach § 36 , 3. Anträge nach § 37 Absatz 3 bis 5, 4. Anträge nach § ... Absatz 2 bis 4, 5. Anträge nach § 39. Anträge nach § 36 für die Begrenzung im Jahr der erstmaligen Stromentnahme zu Produktionszwecken sind bis zum ... Einem Antrag nach Absatz 1 müssen die übrigen in den §§ 30 bis 34, 36 , 37, 38 oder 39 genannten Unterlagen beigefügt werden. (3) Wenn die ...
§ 44 EnFG Evaluierung, Weitergabe von Daten (vom 23.12.2025)
... und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle evaluieren laufend die §§ 29 bis 43. Sie können sich hierbei von Dritten unterstützen lassen. ... 4. über weitere Informationen, die zur Evaluierung und Fortschreibung der §§ 29 bis 43 erforderlich sind. Das Bundesamt für Wirtschaft und ... Rechts- und Fachaufsicht sowie zu Zwecken der Evaluierung und Fortschreibung der §§ 29 bis 43 in nicht personenbezogener Form zu übermitteln. Das Bundesministerium ...
Zitat in folgenden Normen
Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV)
Artikel 1 V. v. 08.11.2018 BGBl. I S. 1853, 1854; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 06.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 186
§ 31 HkRNDV Verwendung und Entwertung von Regionalnachweisen, Ausweisung in der Stromkennzeichnung (vom 01.10.2025)
... in dem Verwendungsgebiet die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage nach den §§ 28 bis 42 des Energiefinanzierungsgesetzes begrenzt ist, und, sollte dies der Fall sein, die ...
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2025)
Artikel 1 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 18.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 347
§ 2 KWKG 2025 Begriffsbestimmungen (vom 23.12.2025)
... Verbindung mit den §§ 30 bis 35 oder nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 36 des Energiefinanzierungsgesetzes für das jeweilige Kalenderjahr begrenzt hat, 29. „Trasse" die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 15 EEGAusbGuEnFG Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung
... 63 bis 68 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter „§§ 28 bis 42 des Energiefinanzierungsgesetzes" ersetzt. b) Absatz 2 Satz 1 wird wie ...
Artikel 17 EEGAusbGuEnFG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (vom 01.01.2023)
... Verbindung mit den §§ 30 bis 35 oder nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 36 des Energiefinanzierungsgesetzes " ersetzt. c) Nach Nummer 29a wird folgende Nummer 29b eingefügt: ...
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 18.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 347
Artikel 25 EnWRÄndG Änderung des Energiefinanzierungsgesetzes
... in den Fällen der Sätze 1 und 2 Nummer 1 gegenüber dem nach den §§ 30 bis 36 begünstigten Unternehmen und im Fall von Satz 2 Nummer 2 gegenüber dem antragstellenden ... Verordnung (EU) 2019/331 in der Fassung vom 30. Januar 2024" ersetzt. 17. § 36 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15433/v288747.htm
