interne Verweise§ 51 EnFG Übertragungsnetzbetreiber (vom 16.05.2024) ... 1. unverzüglich nach ihrer Übermittlung die Angaben nach den §§ 49 , 50 und 52 einschließlich der Angaben zu den unmittelbar an ihr Netz angeschlossenen ... dem 30. September eines Kalenderjahres einen Bericht über die Ermittlung der ihnen nach den §§ 49 , 50 und 52 mitgeteilten Daten und 4. bis zum 25. Oktober eines Kalenderjahres ...
§ 55 EnFG Testierung ... dass die Endabrechnungen nach § 19 sowie die hierzu erforderlichen Mitteilungen nach den §§ 49 bis 52 bei Vorlage durch einen Prüfer geprüft werden. Bei der Prüfung ...
§ 66 EnFG Allgemeine Übergangsbestimmungen (vom 16.05.2024) ... hinausgehen, sind diese Pflichten ab dem 1. Januar 2024 verbindlich umzusetzen. Die §§ 49 und 56 bleiben unberührt. (3) Bis zur Einrichtung der Konten nach Teil 5 Abschnitt ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
Artikel 11 StromPBGEG Änderung des Energiefinanzierungsgesetzes ... § 66 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „ § 49 bleibt" durch die Wörter „Die §§ 49 und 56 bleiben" ersetzt. ... In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 49 bleibt" durch die Wörter „Die §§ 49 und 56 bleiben" ersetzt. b) Dem § 66 Absatz 4 werden folgende Sätze ...
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