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Zitierungen von Anlage 1 EnFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 EnFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 EnFG Begriffsbestimmungen
... erzeugt wird, 2. „EEG-Finanzierungsbedarf" der nach den Vorgaben der Anlage 1 ermittelte finanzielle Bedarf für die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien ... 5. „KWKG-Finanzierungsbedarf" der nach den Vorgaben der Anlage 1 ermittelte finanzielle Bedarf der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung nach dem ...
§ 6 EnFG Ausgleichsanspruch (vom 01.01.2023)
... des Differenzbetrages zwischen ihren tatsächlichen Einnahmen nach den Nummern 2 und 4 der Anlage 1 und ihren tatsächlichen Ausgaben nach den Nummern 3 und 5 der Anlage 1 für ein ... Nummern 2 und 4 der Anlage 1 und ihren tatsächlichen Ausgaben nach den Nummern 3 und 5 der Anlage 1 für ein Kalenderjahr. Wenn der Differenzbetrag nach Satz 1 positiv ist, hat die ...
§ 47 EnFG Kontoführung und gesonderte Buchführung der Übertragungsnetzbetreiber (vom 01.01.2023)
... diesem Gesetz führen. Sämtliche zahlungswirksamen Einnahmen und Ausgaben nach Anlage 1 und den Teilen 3 und 4 sind über dieses Bankkonto abzuwickeln. (2) Die ... über dieses Bankkonto abzuwickeln. (2) Die Einnahmen und Ausgaben nach Anlage 1 und den Teilen 3 und 4 sind von den Einnahmen und Ausgaben der sonstigen Tätigkeitsbereiche ... einzurichten. Diese muss es ermöglichen, diejenigen Einnahmen und Ausgaben nach Anlage 1 , bei denen es sich um nicht zahlungswirksame Kosten handelt, nachvollziehbar abzuleiten. ...
§ 51 EnFG Übertragungsnetzbetreiber
... Buchstabe a eingeflossen sind, und 2. eine Prognose, wie sich der Differenzbetrag nach Anlage 1 Nummer 1.2 auf verschiedene Gruppen von Netznutzern verteilt. (3) Bei der ...
§ 59 EnFG Information der Bundesnetzagentur
... des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres jeweils aufgeschlüsselt nach den einzelnen in Anlage 1 aufgeführten Einnahmen- und Ausgabenpositionen, 2. für alle Viertelstunden ...
§ 64 EnFG Verordnungsermächtigung zur Ermittlung des Finanzierungsbedarfs
... ohne Zustimmung des Bundesrates die Positionen, die als Einnahmen oder Ausgaben nach Anlage 1 gelten, und den anzuwendenden Zinssatz zu ...
§ 66 EnFG Allgemeine Übergangsbestimmungen (vom 01.01.2023)
... Bis zur Einrichtung der Konten nach Teil 5 Abschnitt 1 anfallende Einnahmen und Ausgaben nach Anlage 1 und Teil 4 dieses Gesetzes sind nach der Einrichtung unverzüglich valutagerecht auf die ... verwendet zu werden. Unbeschadet der allgemeinen Bestimmungen nach Anlage 1 ist der gestundete Betrag während der Dauer der Stundung nicht zu verzinsen. (5) ...
 
Zitat in folgenden Normen

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 33
§ 52 EEG 2023 Zahlungen bei Pflichtverstößen (vom 09.02.2024)
... Zahlung nach Absatz 1 ist eine Einnahme zugunsten des EEG-Kontos nach Nummer 4.9 der Anlage 1 des Energiefinanzierungsgesetzes und dient der Senkung des EEG-Finanzierungsbedarfs im Sinn des § 2 Nummer 2 des ...

Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV)
Artikel 1 V. v. 17.02.2015 BGBl. I S. 146; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 34
§ 4 EEV Anreize zur bestmöglichen Vermarktung (vom 01.01.2023)
... den etwaigen Bonus im Rahmen der Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs nach Anlage 1 des Energiefinanzierungsgesetzes als prognostizierte Ausgabenposition nach Anlage 1 Nummer 1.1.2 des Energiefinanzierungsgesetzes ... nach Anlage 1 des Energiefinanzierungsgesetzes als prognostizierte Ausgabenposition nach Anlage 1 Nummer 1.1.2 des Energiefinanzierungsgesetzes in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 5.7 des Energiefinanzierungsgesetzes. ... Ausgabenposition nach Anlage 1 Nummer 1.1.2 des Energiefinanzierungsgesetzes in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 5.7 des Energiefinanzierungsgesetzes . Übertragungsnetzbetreiber, die eine Bonuszahlung nach Absatz 5 geltend machen, ...
§ 5 EEV Preislimitierung in Ausnahmefällen (vom 01.01.2023)
... entstehenden Kosten gelten als Kosten für den untertägigen Ausgleich im Sinn der Anlage 1 Nummer 5.3 des Energiefinanzierungsgesetzes . Sie können nur dann in den EEG-Finanzierungsbedarf einkalkuliert werden, wenn die ...

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
§ 27 KWKG 2023 Begrenzung der Zuschlagszahlungen (vom 01.01.2023)
... Der nach Anlage 1 des Energiefinanzierungsgesetzes ermittelte KWKG-Finanzierungsbedarf darf einen Betrag von 1,8 Milliarden Euro pro Kalenderjahr ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 2 EEGAusbGuEnFG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Zahlung nach Absatz 1 ist eine Einnahme zugunsten des EEG-Kontos nach Nummer 4.9 der Anlage 1 des Energiefinanzierungsgesetzes und dient der Senkung des EEG-Finanzierungsbedarfs im Sinn des § 2 Nummer 2 des ...
Artikel 14 EEGAusbGuEnFG Weitere Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung
... den etwaigen Bonus im Rahmen der Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs nach Anlage 1 des Energiefinanzierungsgesetzes als prognostizierte Ausgabenposition nach Anlage 1 Nummer 1.1.2 des Energiefinanzierungsgesetzes ... nach Anlage 1 des Energiefinanzierungsgesetzes als prognostizierte Ausgabenposition nach Anlage 1 Nummer 1.1.2 des Energiefinanzierungsgesetzes in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 5.7 des Energiefinanzierungsgesetzes. ... Ausgabenposition nach Anlage 1 Nummer 1.1.2 des Energiefinanzierungsgesetzes in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 5.7 des Energiefinanzierungsgesetzes . Übertragungsnetzbetreiber, die eine Bonuszahlung nach Absatz 5 geltend machen, müssen ... entstehenden Kosten gelten als Kosten für den untertägigen Ausgleich im Sinn der Anlage 1 Nummer 5.3 des Energiefinanzierungsgesetzes . Sie können nur dann in den EEG-Finanzierungsbedarf einkalkuliert werden, wenn die in den ...
Artikel 17 EEGAusbGuEnFG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (vom 01.01.2023)
...  § 27 Begrenzung der Zuschlagszahlungen (1) Der nach Anlage 1 des Energiefinanzierungsgesetzes ermittelte KWKG-Finanzierungsbedarf darf einen Betrag von 1,8 Milliarden Euro pro Kalenderjahr ...

Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
Artikel 11 StromPBGEG Änderung des Energiefinanzierungsgesetzes
... des Energiewirtschaftsgesetzes verwendet zu werden. Unbeschadet der allgemeinen Bestimmungen nach Anlage 1 ist der gestundete Betrag während der Dauer der Stundung nicht zu verzinsen."  ... Kommission und nur nach Maßgabe der Genehmigung angewandt werden." 8. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4.2 werden nach der Angabe ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 10 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Energiefinanzierungsgesetzes
... Nummer 4.7 der Anlage 1 des Energiefinanzierungsgesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237, 1272) wird die Angabe „§ 60" durch die Angabe ...