Zitierungen von § 7 WindBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 WindBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WindBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Artikel 13 ROGÄndG Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes
... zum Ablauf des 30. Juni 2024 abgeschlossen wird." 2. Der bisherige § 6 wird § 7 ...

Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht
G. v. 04.01.2023 BGBl. I Nr. 6
Artikel 5 BauGBuaÄndG Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes
... jeweils unter Angabe des Umfangs der angerechneten Fläche" ersetzt. 4. Dem § 6 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Die Bundesregierung evaluiert ...

Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 03.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 176, 214
Artikel 3 BauLPDigG Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes
... „der Anlage" ersetzt. 4. In § 5 Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz sowie § 7 Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 und 6 Satz 2 wird jeweils die Angabe „Anlage 1" durch die Wörter „der Anlage" ...

Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes
G. v. 12.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 189
Artikel 4 RL2023/2413-UG Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes
... des Verwaltungsverfahrens kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden." 7. § 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 wird die Angabe „Bundesministerium ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed