§ 126a der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom
2. Juli 1980 (BGBl. I S. 1237), die zuletzt durch Beschluss des Bundestages vom
18. März 2022 (BGBl. I S. 562) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 126a Digitale Ausschusssitzungen und Umlaufverfahren".
- 2.
- In Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „15. Juli 2022" durch die Angabe „31. Dezember 2022" ersetzt.