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Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BTÄndB k.a.Abk.)


Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 19. März 2022 GO-BT § 126a

§ 126a der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1980 (BGBl. I S. 1237), die zuletzt durch Beschluss des Bundestages vom 10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5203) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird aufgehoben.

2.
In Absatz 5 wird die Angabe „19. März 2022" durch die Angabe „15. Juli 2022" ersetzt.


Schlussformel



Die Präsidentin des Deutschen Bundestages

Bärbel Bas

 
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