Artikel 1 - Sechste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung (6. CoronaEinreiseVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 24.08.2022 BAnz AT 26.08.2022 V2; Geltung ab 27.08.2022
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. August 2022 CoronaEinreiseV § 2, § 14

Die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 28. September 2021 (BAnz AT 29.09.2021 V1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Mai 2022 (BAnz AT 30.05.2022 V2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Satz 2 werden die Wörter „Delegierte Verordnung (EU) 2022/503 (ABl. L 102 vom 30.03.2022, S. 8)" durch die Wörter „Verordnung (EU) 2022/1034 (ABl. L 173 vom 30.6.2022, S. 37)" ersetzt.

2.
In § 14 wird die Angabe „31. August 2022" durch die Angabe „30. September 2022" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 6. CoronaEinreiseVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 6. CoronaEinreiseVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
V. v. 28.09.2022 BAnz AT 29.09.2022 V2
Artikel 1 7. CoronaEinreiseVÄndV
... Coronavirus-Einreiseverordnung vom 28. September 2021 (BAnz AT 29.09.2021 V1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. August 2022 (BAnz AT 26.08.2022 V2 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Satz 1 Nummer 10 ...


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