§ 1 - THW-Gesetz (THWG)

G. v. 22.01.1990 BGBl. I S. 118; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 8 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
Geltung ab 01.02.1990; FNA: 215-10 Zivilschutz
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§ 1 Rechtsform, Aufgaben und Personal


§ 1 hat 2 frühere Fassungen und wird in 14 Vorschriften zitiert

(1) 1Das Technische Hilfswerk ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. 2Nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen leistet es technische Unterstützung insbesondere

1.
auf Ersuchen von für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sowie

2.
auf Anforderung oberster Bundesbehörden, wenn das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zustimmt.

(2) Die technische Unterstützung nach Absatz 1 Satz 2 umfasst insbesondere:

1.
technische Hilfe im Zivilschutz,

2.
Einsätze und Maßnahmen im Ausland im Auftrag der Bundesregierung,

3.
Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen sowie

4.
Unterstützungsleistungen und Maßnahmen im Sinne der Nummern 1 bis 3, die das Technische Hilfswerk durch Vereinbarung übernommen hat.

(3) 1Das Technische Hilfswerk besteht aus Personen, die sich freiwillig zum ehrenamtlichen Dienst im Technischen Hilfswerk verpflichtet haben (Helferinnen und Helfer) und aus hauptamtlich Beschäftigten. 2Die Helferinnen und Helfer stehen zum Bund in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis, das sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes bestimmt; sie sind grundsätzlich in Ortsverbänden organisiert.


Text in der Fassung des Artikels 1 Zweites Gesetz zur Änderung des THW-Gesetzes G. v. 15. April 2020 BGBl. I S. 808 m.W.v. 1. Mai 2020

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Frühere Fassungen von § 1 THWG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.05.2020Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des THW-Gesetzes
vom 15.04.2020 BGBl. I S. 808
aktuell vorher 01.09.2009Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2350
aktuellvor 01.09.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 1 THWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 THWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in THWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 THWG Ausgleichsansprüche und soziale Sicherung (vom 02.04.2021)
... auf diesen über. (6) Wenn bei Einsätzen und Maßnahmen im Ausland ( § 1 Abs. 2 Nr. 2 ) ein Unfall oder eine Krankheit der Helferin oder des Helfers auf Verhältnisse ... und Helfer des Technischen Hilfswerks, die Einsätze und Maßnahmen im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 2 leisten, Regelungen über eine Gewährung von Unfallfürsorge in ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Bundesbesoldungsgesetz
neugefasst durch B. v. 19.06.2009 BGBl. I S. 1434; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
§ 56 BBesG Auslandsverwendungszuschlag (vom 01.01.2020)
... der Bundesregierung, 2. Einsätze des Technischen Hilfswerks im Ausland nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 des THW-Gesetzes , wenn zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Auswärtigen ...

THW-Auslandsunfallfürsorgeverordnung (THW-AuslUFV)
V. v. 24.10.1996 BGBl. I S. 1571; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2350
§ 2 THW-AuslUFV Erkrankungen und Unfälle im Ausland (vom 01.09.2009)
... einer Verwendung hauptamtlicher Angehöriger und Helfer im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des THW-Gesetzes wird diesen Personen Unfallfürsorge in ... sind, denen diese Personen während einer Verwendung im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des THW-Gesetzes besonders ausgesetzt waren. Das gleiche gilt für einen ...

Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG)
Artikel 1 G. v. 25.03.1997 BGBl. I S. 726; zuletzt geändert durch Artikel 144 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 15 ZSKG Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde (vom 01.09.2009)
... ihr auch die Einheiten und Einrichtungen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, die nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 des THW-Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung beauftragt und ermächtigt ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 1 BesStMG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... der Bundesregierung, 2. Einsätze des Technischen Hilfswerks im Ausland nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 des THW-Gesetzes , wenn zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Auswärtigen ...

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 2 DNeuG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... ist nicht erforderlich für Einsätze der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk nach § 1 Abs. 2 des THW-Helferrechtsgesetzes, wenn Einvernehmen zwischen dem Bundesministerium des Innern ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2350
Artikel 1 THW-HelfRGuaÄndG Änderung des THW-Helferrechtsgesetzes
...  „Gesetz über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz)". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 1 Organisation, Aufgaben und Befugnisse". b) Die Absätze 1 und 2 werden wie ... durch die Wörter „sowie Helferinnen und Helfer" und die Angabe „§ 1 Abs. 2 Nr. 2" durch die Angabe „§ 1 Absatz 2 Nummer 2" ersetzt.  ... und Helfer" und die Angabe „§ 1 Abs. 2 Nr. 2" durch die Angabe „§ 1 Absatz 2 Nummer 2" ersetzt. h) Absatz 9 wird wie folgt gefasst:  ... (1) Das Technische Hilfswerk kann für Maßnahmen der Amtshilfe nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 Auslagen zur Deckung des Verwaltungsaufwandes gegenüber der ersuchenden ... Anspruchs verzichten. (2) Bei technischer Hilfe im Zusammenhang mit den in § 1 Absatz 2 Nummer 3 genannten Fällen außerhalb der Amtshilfe kann das Technische ...
Artikel 2 THW-HelfRGuaÄndG Änderungen weiterer Vorschriften
... (BGBl. I S. 693) geändert worden ist, werden die Wörter „gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des THW-Helferrechtsgesetzes vom 22. Januar 1990 (BGBl. I S. 118)" durch ... vom 22. Januar 1990 (BGBl. I S. 118)" durch die Wörter „nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 des THW-Gesetzes" ersetzt. 2. In § 58a Absatz 1 Satz 2 des ...

Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 08.06.2017 BGBl. I S. 1570
Artikel 13 BGVerhG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... erforderlich 1. für Einsätze des Technischen Hilfswerks im Ausland nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 des THW-Gesetzes , wenn zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt Einvernehmen ...

Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514
Artikel 1 ProfBesNeuG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... erforderlich für Einsätze der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk im Ausland (§ 1 Absatz 2 Nummer 2 des THW-Gesetzes), wenn Einvernehmen zwischen dem Bundesministerium des Innern ...
Artikel 5 ProfBesNeuG Änderung des THW-Gesetzes
...  a) In Absatz 7 werden die Wörter „einer Verwendung im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2" durch die Wörter „einem Einsatz im Ausland (§ 1 Absatz 2 Nummer ... des § 1 Abs. 2 Nr. 2" durch die Wörter „einem Einsatz im Ausland (§ 1 Absatz 2 Nummer 2)" ersetzt. b) Dem Absatz 9 wird folgender Satz ...

Zweites Gesetz zur Änderung des THW-Gesetzes
G. v. 15.04.2020 BGBl. I S. 808
Artikel 1 2. THWGÄndG Änderung des THW-Gesetzes
... 2013 (BGBl. I S. 1514) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 1 und 2 werden durch die folgenden §§ 1 bis 2 ersetzt: „§ 1 ... wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 1 und 2 werden durch die folgenden §§ 1 bis 2 ersetzt: „§ 1 Rechtsform, Aufgaben und Personal (1) Das ... §§ 1 und 2 werden durch die folgenden §§ 1 bis 2 ersetzt: „ § 1 Rechtsform, Aufgaben und Personal (1) Das Technische Hilfswerk ist eine nicht ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

THW-Abrechnungsverordnung (THW-AbrV)
V. v. 13.12.2012 BGBl. I S. 2674; aufgehoben durch § 6 V. v. 13.10.2021 BGBl. I S. 4667
§ 2 THW-AbrV Anforderung und Durchführung von Hilfeleistungen
... Hilfe nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 des THW-Gesetzes wird vom Technischen Hilfswerk auf schriftliche oder ... ist sie nachzureichen oder durch einen Vermerk aktenkundig zu machen. Technische Hilfe nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 des THW-Gesetzes wird nach Maßgabe der entsprechenden Vereinbarung ...
§ 3 THW-AbrV Abrechnung von Hilfeleistungen
... Für technische Hilfe nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 des THW-Gesetzes erhebt das Technische Hilfswerk gegenüber der anfordernden ... 35 Euro übersteigen. (2) Bei technischer Hilfe im Zusammenhang mit den in § 1 Absatz 2 Nummer 3 des THW-Gesetzes genannten Fällen außerhalb der Amtshilfe macht das ... geltend zu machen. (3) Die Abrechnung in den Fällen des § 1 Absatz 2 Nummer 4 des THW-Gesetzes richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Die ...


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