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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Donauschifffahrtspolizeiverordnung (1. BinSchStrEVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 08.09.2022 BGBl. I S. 1499 (Nr. 33); Geltung ab 27.09.2022
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Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. September 2022 BinSchStrEV § 5, § 12

Die Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 16. Dezember 2011 (BGBl. 2012 I S. 2, 1717), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 5. Januar 2022 (BGBl. I S. 2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 5 Absatz 5 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 6 wird die Angabe „§ 1.09 Nummer 4" durch die Wörter „§ 1.09 Nummer 4 Satz 1" ersetzt und die Wörter „in dem dort genannten Fall zu seiner Unterrichtung und der des Rudergängers" werden gestrichen.

b)
In Nummer 7 wird die Angabe „§§ 1.14," durch die Angabe „§ 1.14, §" ersetzt und die Wörter „§ 1.17 Nummer 1 Satz 1, Nummer 3 oder 4" werden durch die Wörter „§ 1.17 Nummer 1 Satz 1 oder Nummer 4" ersetzt.

c)
Nummer 12 wird aufgehoben.

d)
Die bisherigen Nummern 13 und 14 werden die Nummern 12 und 13.

e)
Nach Nummer 13 wird folgende Nummer 14 eingefügt:

„14.
entgegen § 1.17 Nummer 3, auch in Verbindung mit Nummer 5, eine Benachrichtigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt,".

2.
§ 12 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 3 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

„3.
entgegen § 4.07 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa nicht sicherstellt, dass ein Fahrzeug mit einem dort genannten Gerät ausgestattet oder mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstet ist,".

b)
Absatz 4 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

„5.
entgegen § 4.07 Nummer 11 Buchstabe a die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs anordnet oder zulässt oder".

 
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Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Donauschifffahrtspolizeiverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. BinSchStrEVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. BinSchStrEVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts
V. v. 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100
Artikel 1 1. BinSchStrOuaÄndV Änderung der Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
... vom 16. Dezember 2011 (BGBl. 2012 I S. 2, 1717), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. September 2022 (BGBl. I S. 1499 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5 Absatz 2 wird wie ...