Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 01.02.2023 aufgehoben

Eingangsformel - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)

V. v. 26.09.2022 BAnz AT 28.09.2022 V1; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 26.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 26
Geltung ab 01.10.2022 bis 02.02.2023; FNA: 805-3-20 Arbeitsschutz
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Eingangsformel



Auf Grund des § 18 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 des Arbeitsschutzgesetzes, der zuletzt durch Artikel 6k des Gesetzes vom 16. September 2022 (BGBl. I S. 1454) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:



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