Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (1. BImSchV30ÄndV k.a.Abk.)

V. v. 12.10.2022 BGBl. I S. 1800 (Nr. 38); Geltung ab 26.10.2022
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Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 2 ändert mWv. 27. Oktober 2024 30. BImSchV offen

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) § 16 Absatz 2 der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen vom 20. Februar 2001 (BGBl. I S. 305, 317), die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, tritt am 26. Oktober 2024 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. Oktober 2022.



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