Eingangsformel - Energiesicherungstransportänderungsverordnung (EnSiTrÄV)

V. v. 24.10.2022 BAnz AT 26.10.2022 V1; Geltung ab 27.10.2022
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Eingangsformel



Auf Grund des § 30 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 Satz 1 sowie mit § 1 Absatz 4 des Energiesicherungsgesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3681), von denen § 30 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 Satz 1 durch Artikel 4 Nummer 9 des Gesetzes vom 8. Juli 2022 (BGBl. I S. 1054) eingefügt worden ist, in Verbindung mit § 6 der Energiesicherungstransportverordnung vom 26. August 2022 (BAnz AT 29.08.2022 V1), verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr:



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