Die
Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz vom
25. April 1972 (BGBl. I S. 732), die zuletzt durch
Artikel 2 der Verordnung vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 7 wird aufgehoben.
- 2.
- § 8 wird § 7 und wie folgt geändert:
- a)
- Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.
- b)
- Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben.
Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz
B. v. 26.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 31