Artikel 8 - Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (GüRegAbG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes


Artikel 8 ändert mWv. 1. Januar 2023 MoPeG Artikel 45

Artikel 45 Nummer 2 und 8 des Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) wird aufgehoben.



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