§ 2 - § 118a EnWG-Subdelegationsverordnung (§ 118a EnWG-SubVO)

G. v. 07.11.2022 BGBl. I S. 2002 (Nr. 42)
Geltung ab 12.11.2022 bis 31.12.2027; FNA: 752-6-30 Elektrizität und Gas
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§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 1. Januar 2028 § 118a EnWG-SubVO offen

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. November 2022.



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