Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen wird ermächtigt, Verordnungen nach Maßgabe des
§ 118a Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu erlassen.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. November 2022.