In
§ 6 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2022 vom
25. März 2022 (BGBl. I S. 571) werden die Wörter „Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2023" durch die Angabe „31. Dezember 2022" ersetzt.
Artikel 1 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. November 2022.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Der Bundeskanzler
Olaf Scholz
Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Robert Habeck
Der Bundesminister der Finanzen
Christian Lindner