Artikel 5 - Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, des Stabilitätsratsgesetzes sowie weiterer Gesetze (FAGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes


Artikel 5 ändert mWv. 9. Dezember 2022 KInvFG § 15

§ 15 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom 24. Juni 2015 (BGBl. I S. 974, 975), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 5" durch die Angabe „§ 13" ersetzt.

2.
In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 5 Absatz 2" durch die Angabe „§ 13 Absatz 2" ersetzt.



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